Notfall im Nachtleben: Warnzeichen und was du tust
Nicht ansprechbar, Atemprobleme, Krampfanfall, Brustschmerz, starke Überhitzung, anhaltendes Erbrechen: sofort 112. Dazu: stabile Seitenlage, dabeibleiben, ehrlich sagen, was genommen wurde. Und was du lassen solltest.
Diese Warnzeichen heißen: 112
Ruf sofort den Notruf, wenn jemand nicht auf lautes Ansprechen und Rütteln an den Schultern reagiert, nur schwach, röchelnd oder gar nicht atmet, einen Krampfanfall hat, über Brustschmerz oder Herzrasen klagt, sehr heiß ist mit rotem Kopf, schnellem Puls, Verwirrtheit oder Halluzinationen, oder immer wieder erbricht und dabei wegdämmert. Auch starke Panik, die sich nicht beruhigen lässt, ist ein Grund, Hilfe zu holen. Im Club zuerst das Personal oder das Sanitätsteam ansprechen, parallel 112 wählen. Lieber einmal zu oft anrufen. Eine Diagnose musst du nicht stellen, das macht der Rettungsdienst.
Was du tust, bis Hilfe da ist
Sprich die Person an und fass sie an. Reagiert sie nicht, prüfe die Atmung: Hebt und senkt sich der Brustkorb, hörst du Atemgeräusche? Atmet sie normal, bring sie in die stabile Seitenlage. So bleiben laut DRK die Atemwege frei, und Erbrochenes kann abfließen. Deck sie zu und kontrolliere die Atmung immer wieder. Atmet sie nicht normal: sofort Herzdruckmassage, fest und schnell in der Mitte des Brustkorbs, ohne Pause, bis der Rettungsdienst übernimmt. Die Leitstelle leitet dich am Telefon an. Bleib bei der Person. Lass niemanden allein, auch nicht kurz zum Luftschnappen.
Überhitzung, Krampfanfall, Panik
Überhitzung: raus aus der Menge an einen kühlen Ort, mit erhöhtem Oberkörper hinsetzen oder hinlegen, mit feuchten Tüchern an Kopf und Nacken kühlen. Wasser nur, wenn die Person voll bei Bewusstsein ist. Kein Eis direkt auf die Haut. Krampfanfall: nicht festhalten, nichts in den Mund stecken, harte Gegenstände wegräumen, den Kopf weich polstern, 112 rufen. Danach bei normaler Atmung in die Seitenlage. Panik oder Angst: an einen ruhigen Ort mit wenig Licht und Lärm, ruhig reden, dabeibleiben, enge Kleidung lockern. Kein Kaffee, keine Energy Drinks, kein Alkohol.
Was du nicht tun solltest
Nicht kalt duschen: Das belastet den Kreislauf, und die Person kann stürzen. Nicht zum Erbrechen bringen: Erbrochenes kann in die Lunge gelangen, davor warnt auch die Giftzentrale Bonn. Bewusstlosen nichts einflößen. Nicht einfach ausschlafen lassen: Wer nicht weckbar ist, schläft nicht, sondern ist bewusstlos. Nicht heftig schütteln, nicht schlagen. Nicht allein nach Hause oder vor die Tür schicken. Kein Kaffee zum Wachwerden und keine weiteren Substanzen, um gegenzusteuern. Und nicht abwarten, weil es peinlich sein könnte oder Ärger geben könnte. Zögern ist im Notfall das größte Risiko.
Ehrlich sein, Hilfe rufen, Nummern
Sag dem Rettungsdienst, was genommen wurde, wie viel ungefähr und wann, soweit du es weißt. Das entscheidet über die richtige Behandlung. drugcom und mindzone betonen: Ärzte unterliegen der Schweigepflicht. Hilfe zu rufen ist nie strafbar. Nicht zu helfen kann es dagegen sein, das regelt § 323c StGB. Reste von Substanzen oder Verpackungen mitgeben. Bei Fragen zu Vergiftungen ohne akute Lebensgefahr hilft der Giftnotruf, zum Beispiel Berlin 030 19240 (rund um die Uhr) oder München 089 19240. Alle Zentralen listet das BVL. Für Gespräche danach: Sucht & Drogen Hotline 01806 313031, täglich 8 bis 24 Uhr.
Wie viel brauchst du?
Größe und Gewicht einstellen, Ziel wählen: Kalorien, Protein, Kohlenhydrate, Fett und Wasser für einen Tag — verteilt auf vier Mahlzeiten. Steht im Body Check, zusammen mit deinem Stack.
Häufige Fragen
Was tun, wenn jemand nicht mehr ansprechbar ist?
Sofort 112 rufen. Atmung prüfen: Bei normaler Atmung in die stabile Seitenlage bringen, zudecken und die Atmung weiter kontrollieren. Atmet die Person nicht normal, sofort mit der Herzdruckmassage beginnen. Nicht allein lassen.
Bekomme ich Ärger, wenn ich bei einem Drogennotfall den Notruf rufe?
Hilfe zu rufen ist nicht strafbar. Rettungsdienst und Ärzte sind zur Hilfe da und unterliegen der Schweigepflicht. Sag ehrlich, was genommen wurde, das ist wichtig für die Behandlung. Nicht zu helfen kann dagegen strafbar sein.
Soll man Betrunkene einfach ausschlafen lassen?
Nur wenn die Person jederzeit weckbar ist und normal atmet, und auch dann nicht allein. Wer nicht weckbar ist, ist bewusstlos: 112 rufen, stabile Seitenlage, warm halten, dabeibleiben.
Welche Nummer hat der Giftnotruf?
Es gibt mehrere regionale Giftnotrufzentralen, zum Beispiel Berlin 030 19240, München 089 19240, Bonn 0228 19240 und Göttingen 0551 19240. Die vollständige Liste führt das BVL. Bei Lebensgefahr immer zuerst die 112.
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